Häufige Fragen (FAQ)
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Hausverwaltung, Verwalterwechsel, Nebenkosten und mehr.
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Was genau macht eine Hausverwaltung?
Eine Hausverwaltung übernimmt alle organisatorischen, kaufmännischen und technischen Aufgaben rund um Ihre Immobilie. Dazu zählen z. B. die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften (WEG), Mietverwaltung, Abrechnungserstellung, Instandhaltungsmanagement sowie rechtssichere Kommunikation mit Behörden und Dienstleistern.
Was ist der Unterschied zwischen Miet- und WEG-Verwaltung?
Die Mietverwaltung betrifft vermietete Objekte, bei denen wir z. B. Mietverträge, Mieteingänge, Instandhaltungen und Nebenkostenabrechnungen betreuen. Die WEG-Verwaltung hingegen betrifft Eigentümergemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz – hier kümmern wir uns u. a. um Eigentümerversammlungen, Hausgeldabrechnungen und Beschlussumsetzungen.
Welche Leistungen kann ich bei AllNova einzeln buchen?
Neben der Komplettverwaltung bieten wir auch modulare Leistungen an – z. B. nur die Schadenbearbeitung, Vermietungsservice, oder Versicherungslösungen. So bleiben Sie flexibel und zahlen nur, was Sie wirklich benötigen.
Was kostet die Verwaltung meiner Immobilie?
Unsere Preise richten sich nach Art, Umfang und Lage der Immobilie. Als Richtwert gilt: ab ca. 30 € pro Wohneinheit und Monat bei WEG-Verwaltung. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot.
Wie schnell erhalte ich Hilfe bei Schäden?
Schäden können bequem über unser Online-Formular oder telefonisch gemeldet werden. In Notfällen sind wir auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar. Wir kümmern uns sofort um die Schadensregulierung und Koordination mit Handwerkern oder Versicherungen.
Übernimmt AllNova auch Sanierungsprojekte?
Ja! Wir bieten Sanierungsmanagement aus einer Hand – von der Planung über die Handwerkerkoordination bis zur Fertigstellung. Dabei profitieren Sie von unserem Netzwerk an zuverlässigen Partnern.
Darf ich den Verwalter überhaupt umgehen?
In einer WEG ersetzen einzelne Eigentümer die Verwaltung nicht. Es geht typischerweise um die Vorbereitung gemeinsamer Schritte. Bei Mietverwaltung richtet sich das Vorgehen nach dem Vertrag.
Muss ich sofort kündigen?
Nicht zwingend. In der WEG entscheidet die Gemeinschaft; bei Mietverwaltung hängt die Kündigung von den Vertragsregelungen ab.
Wer haftet bei Untätigkeit?
Die Verantwortung lässt sich nicht pauschal beantworten und ist vom Einzelfall abhängig. In der WEG betrifft das die Gemeinschaft, bei Mietverwaltung die vertraglichen Pflichten.
Kostet mich das etwas?
Die Muster-Vollmacht ist kostenlos nutzbar. Weitere Leistungen werden nur nach individueller Vereinbarung erbracht.
Wann sollte man wirklich wechseln?
In der WEG entscheidet die Gemeinschaft über einen Wechsel. Bei Mietverwaltung hängt ein Wechsel von der Vertragslage und der persönlichen Entscheidung des Eigentümers ab.
Muss ich die Verwaltung sofort kündigen?
Nein. Zuerst erfolgt die Abberufung durch Beschluss.
Was passiert mit laufenden Zahlungen?
Diese laufen während der Übergabe weiter.
Wie lange dauert ein Wechsel?
Das hängt von Beschlussfassung und Vertragslaufzeit ab.
Kann die alte Verwaltung die Übergabe verweigern?
Unterlagen müssen herausgegeben werden.
Entstehen doppelte Kosten?
Der Wechsel wird so geplant, dass Überschneidungen vermieden werden.
Wie wechselt man eine Hausverwaltung in einer WEG?
Der Wechsel erfolgt in mehreren klaren Schritten:
- Situation klären und Zustimmung der Eigentümer prüfen
- Vergleichsangebote einholen
- Eigentümerversammlung vorbereiten
- Beschluss fassen: Abberufung + Neubestellung (§ 26 WEG)
- Kündigung des Vertrags fristgerecht
- Übergabephase: Unterlagen, Konten, Verträge
- Übernahme durch neue Verwaltung
Muss zuerst gekündigt oder abberufen werden?
Zuerst erfolgt die Abberufung durch Beschluss. Die Kündigung betrifft den Vertrag und erfolgt anschließend.
Was passiert mit laufenden Verträgen?
Versorgungsverträge, Wartungsverträge und Versicherungen bleiben bestehen und werden übernommen.
Entsteht eine verwaltungslose Zeit?
Bei geordnetem Ablauf nicht. Die neue Verwaltung beginnt direkt im Anschluss an die alte.
Ab wann darf ich kündigen?
In der Regel bei einem erheblichen Zahlungsrückstand. Entscheidend ist die genaue Höhe und Zusammensetzung.
Soll ich vorher mahnen?
Eine strukturierte Vorbereitung ist meist sinnvoll, um spätere Verzögerungen zu vermeiden.
Wie lange dauert eine Räumung?
Das hängt stark davon ab, ob vorher korrekt vorgegangen wurde.
Muss ich sofort einen Anwalt einschalten?
Nicht zwingend. Zunächst sollte geklärt werden, welcher Schritt überhaupt notwendig ist.
Was kostet das?
Die erste Einschätzung dient der Orientierung.
Welche Schritte sollte ich unternehmen, wenn der Mieter nicht zahlt?
Der Ablauf sollte strukturiert erfolgen:
- Zahlung prüfen (Teilzahlung, falsche Zuordnung?)
- Kontakt aufnehmen und schriftlich dokumentieren
- Rückstand sauber auflisten
- Zahlungsaufforderung mit Frist senden
- Kündigung prüfen (Höhe und Zusammensetzung)
- Weitere Schritte vorbereiten
Muss ich den Mieter zuerst abmahnen?
Eine Abmahnung ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich, kann aber sinnvoll sein, um den Sachverhalt zu klären und spätere Schritte vorzubereiten.
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
In der Regel bei einem erheblichen Zahlungsrückstand. Maßgeblich ist nicht nur die Anzahl der Monate, sondern die Höhe der offenen Forderung im Verhältnis zur Monatsmiete.
Darf ich die Wohnung betreten oder das Schloss austauschen?
Nein. Eigenmächtige Maßnahmen sind unzulässig und können rechtliche Folgen haben.
Kann der Mieter nach einer Kündigung noch alles rückgängig machen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rückstand nachträglich ausgeglichen werden. Ob und wie sich das auswirkt, hängt vom Einzelfall ab.
Sollte ich sofort einen Anwalt einschalten?
Nicht zwingend. Häufig ist es zunächst sinnvoll, die Situation zu strukturieren und den nächsten sinnvollen Schritt festzulegen.
Wie lange dauert es, bis ein Mieter auszieht?
Das hängt stark davon ab, ob die vorherigen Schritte korrekt durchgeführt wurden. Fehler am Anfang verlängern den Ablauf häufig erheblich.
Was passiert mit weiter auflaufenden Mietschulden?
Der Zahlungsrückstand kann sich während des Verfahrens erhöhen. Deshalb ist eine frühzeitige und strukturierte Vorgehensweise wichtig.
Ist jede Abweichung ein Fehler?
Nein. Viele Unterschiede sind erklärbar. Entscheidend ist, ob Risiken oder Unklarheiten bestehen.
Erhalte ich ein Gutachten?
Sie erhalten eine verständliche fachliche Einschätzung mit Handlungsempfehlung.
Muss ich danach den Verwalter wechseln?
Nein. Die Prüfung dient ausschließlich Ihrer Entscheidungsfindung.
Wie lange dauert die Prüfung?
In der Regel wenige Werktage nach vollständiger Unterlagenübermittlung.
Wer sieht meine Unterlagen?
Nur wir intern zur Bearbeitung.