Hausverwaltung reagiert nicht – was Eigentümer jetzt tun können
Wenn die Verwaltung nicht reagiert, kann es sinnvoll sein, die nächsten Schritte geordnet zu strukturieren. Die richtige Vorgehensweise hängt davon ab, ob es um eine WEG oder um eine einzelne Mietverwaltung geht.
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Direktantwort
Wenn eine Verwaltung nicht reagiert, bedeutet das nicht automatisch Handlungsunfähigkeit. In einer WEG gelten andere Abläufe als bei einer einzelnen Mietverwaltung. Deshalb ist es sinnvoll, den passenden Weg je nach Konstellation zu prüfen und die nächsten Schritte nachvollziehbar zu dokumentieren.
Mustertexte können dabei als organisatorische Orientierung dienen, ersetzen jedoch keine Prüfung im Einzelfall.
Für wen gilt das?
Diese Seite richtet sich an zwei unterschiedliche Fälle. Die Vorgehensweise ist jeweils anders:
- WEG (Eigentümergemeinschaft): Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen. Einzelne Eigentümer ersetzen die Verwaltung nicht.
- Einzelvermieter mit Mietverwaltung: Der Eigentümer ist Auftraggeber der Verwaltung; im Vordergrund steht die Vertragsbeziehung und mögliche Weisungen.
Typische Situationen
Das Problem tritt in der Praxis häufig in diesen Fällen auf:
- Hausverwaltung antwortet seit Wochen nicht auf Mails
- Rückrufe erfolgen nicht trotz Schäden oder Beschwerden
- Beirat erreicht niemanden
- Angebote oder Reparaturen werden nicht beauftragt
- Eigentümerversammlung wird nicht einberufen
- Jahresabrechnung bleibt aus
- Versicherungsschaden wird nicht gemeldet
- Dringende Maßnahmen bleiben unbearbeitet
In diesen Fällen entsteht schnell Unsicherheit: Welche Schritte sind sinnvoll – und wie geht man geordnet vor?
Was rechtlich gilt
WEG (Eigentümergemeinschaft)
Das WEG sieht vor, dass die Gemeinschaft grundsätzlich handlungsfähig bleibt. Der Verwalter soll nach § 27 WEG u. a. Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung durchführen, Beschlüsse umsetzen, Schäden abwenden und erreichbar sein.
Bleibt der Verwalter untätig, kann das auf Probleme in der Verwaltung hinweisen. Die Gemeinschaft entscheidet jedoch gemeinschaftlich über das Vorgehen.
Typische vorbereitende Schritte (je nach Einzelfall):
- Kontaktaufforderungen mit Fristsetzung nachvollziehbar dokumentieren.
- Unterlagen anfragen und den Stand der Vorgänge prüfen.
- Eine Eigentümerversammlung vorbereiten und einen Beschlussprozess anstoßen.
Mietverwaltung (einzelner Eigentümer)
Bei der Mietverwaltung steht die Vertragsbeziehung zwischen Eigentümer und Verwaltung im Vordergrund. Der Eigentümer ist Auftraggeber; je nach Vertrag können Weisungen möglich sein. Der konkrete Umfang richtet sich nach den vereinbarten Leistungen.
Typische Schritte zur Klärung (je nach Vertrag):
- Leistungsumfang und Kommunikationswege im Vertrag prüfen.
- Rückfragen und Fristen schriftlich dokumentieren.
- Gemeinsam festlegen, welche Aufgaben kurzfristig Priorität haben.
Hinweis: Mustertexte können organisatorisch unterstützen, ersetzen jedoch keine Prüfung im Einzelfall.
Sofortlösung
Sie müssen jetzt noch keinen neuen Verwalter suchen. Ein erster Schritt kann sein, die nächsten Punkte strukturiert zu ordnen.
WEG: Muster-Vollmacht als organisatorische Hilfe:
- Kontaktaufforderungen strukturiert vorbereiten
- Fristen nachvollziehbar dokumentieren
- Unterlagen anfragen
- Maßnahmen vorbereiten
- die nächsten Schritte ordnen
Mietverwaltung: Mustertexte können helfen, Erwartungen und Fristen gegenüber der Verwaltung klar zu formulieren. Die konkrete Wirkung hängt vom Vertrag und Einzelfall ab.
Vollmacht kostenlos herunterladenWas danach passiert
Typischer Ablauf (allgemeine Orientierung):
- Vollmacht verwenden und Kontaktversuch dokumentieren
- Reaktion des Verwalters abwarten
- Falls weiterhin Untätigkeit: weitere Schritte einleiten
- Erst dann entscheiden, ob ein Wechsel sinnvoll ist
In vielen Fällen kann ein strukturierter Schritt zur Klärung beitragen, das hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Wenn Unterstützung gewünscht ist
Auf Wunsch schauen wir uns die Situation kurz an und geben eine allgemeine Einschätzung. Sie entscheiden danach selbst, ob und wie Sie vorgehen möchten.
10-Minuten Ersteinschätzung anfragenFAQ
Weitere FAQsDarf ich den Verwalter überhaupt umgehen?
Muss ich sofort kündigen?
Wer haftet bei Untätigkeit?
Kostet mich das etwas?
Wann sollte man wirklich wechseln?
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