Hausverwaltung wechseln – ohne Aufwand für die Eigentümer

Wir organisieren Beschluss, Kündigung und Übergabe strukturiert, damit der laufende Betrieb stabil bleibt.

Wechsel unverbindlich prüfen

keine Verpflichtung • klare Einschätzung vorab

Direktantwort

Der Wechsel einer Hausverwaltung ist rechtlich und organisatorisch möglich, erfordert jedoch eine geordnete Vorgehensweise. Die Eigentümergemeinschaft muss zunächst die Abberufung beschließen und anschließend einen neuen Verwalter bestellen (§ 26 WEG). Danach erfolgt die Übergabe der Unterlagen und Konten.

Mit einer strukturierten Vorbereitung lässt sich ein Wechsel durchführen, ohne dass Zahlungen, Abrechnungen oder Reparaturen unterbrochen werden.

Typische Ausgangssituationen

Viele Eigentümergemeinschaften überlegen einen Wechsel, wenn:

  • Verwaltung dauerhaft schlecht erreichbar ist
  • Beschlüsse nicht umgesetzt werden
  • Abrechnungen fehlerhaft oder verspätet sind
  • Eigentümerversammlungen problematisch verlaufen
  • Kommunikation schwierig geworden ist
  • Vertrauen fehlt

Häufig besteht jedoch Unsicherheit: Was passiert während der Übergabe?

Rechtliche Grundlagen

Der Verwalterwechsel erfolgt in drei Schritten:

  1. Abberufung des bisherigen Verwalters durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft (§ 26 WEG)
  2. Kündigung des Verwaltervertrags (vertragliche Fristen beachten)
  3. Bestellung eines neuen Verwalters, danach vollständige Übergabe

Wichtig: Die Verwaltung endet nicht sofort – sie geht geordnet über.

Unser Ablauf

Wir strukturieren den Wechsel so, dass der Alltag weiterläuft.

Vorbereitung

  • Prüfung der Situation
  • Vorbereitung Beschlussfassung
  • Abstimmung mit Beirat

Übergangsphase

  • Kommunikation mit alter Verwaltung
  • Unterlagenanforderung
  • Sicherstellung laufender Zahlungen

Übernahme

  • Konten und Verträge übernehmen
  • Ansprechpartner festlegen
  • Betrieb stabilisieren

Häufige Sorgen – und wie sie gelöst werden

Eigentümer befürchten oft:

  • Unterlagen fehlen
  • Zahlungen stoppen
  • Handwerker arbeiten nicht weiter
  • Abrechnung geht verloren
  • Chaos bei Mietern

Ein strukturierter Wechsel verhindert genau diese Probleme.

Wann ein Wechsel sinnvoll ist

  • keine ordnungsgemäße Verwaltung mehr erfolgt
  • Vertrauen dauerhaft fehlt
  • Zusammenarbeit nicht mehr funktioniert
  • Probleme sich wiederholen

Nicht jede Unzufriedenheit erfordert sofort einen Wechsel — aber manchmal schafft nur ein klarer Neustart Ruhe.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Wir schauen uns Ihre Situation an und sagen offen, ob ein Wechsel derzeit sinnvoll ist oder nicht. Sie entscheiden anschließend selbst.

Wechsel prüfen lassen

Wechsel der Mietverwaltung (einzelner Eigentümer)

Hier ist der Ablauf deutlich einfacher, da keine Gemeinschaft beteiligt ist.

Welche Schritte sind notwendig?

  1. Vertrag prüfen: Laufzeit und Kündigungsfrist des bestehenden Verwaltungsvertrags prüfen.
  2. Kündigung erklären: Fristgerecht schriftlich kündigen.
  3. Neue Verwaltung beauftragen: Rechtzeitig vor Vertragsende beauftragen, um nahtlosen Übergang zu sichern.
  4. Unterlagenübernahme: Mietverträge, Kautionsunterlagen, Abrechnungen, Schriftverkehr, Zahlungsübersichten.
  5. Information der Mieter: Neue Kontaktdaten und Zahlungsinformationen mitteilen.

Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?

In der Regel nicht, sofern die Kündigungsfrist eingehalten wird.

Kann ich sofort wechseln?

Nur wenn ein Sonderkündigungsrecht vorliegt oder beide Seiten zustimmen. Ansonsten gilt die vertragliche Laufzeit.

Wer informiert die Mieter?

Üblicherweise die neue Verwaltung nach Abstimmung mit dem Eigentümer.

Was passiert mit der Kaution?

Die Kaution bleibt bestehen und wird lediglich dokumentiert übernommen.

FAQ

Weitere FAQs
Muss ich die Verwaltung sofort kündigen?
Nein. Zuerst erfolgt die Abberufung durch Beschluss.
Was passiert mit laufenden Zahlungen?
Diese laufen während der Übergabe weiter.
Wie lange dauert ein Wechsel?
Das hängt von Beschlussfassung und Vertragslaufzeit ab.
Kann die alte Verwaltung die Übergabe verweigern?
Unterlagen müssen herausgegeben werden.
Entstehen doppelte Kosten?
Der Wechsel wird so geplant, dass Überschneidungen vermieden werden.
Wie wechselt man eine Hausverwaltung in einer WEG?
Der Wechsel erfolgt in mehreren klaren Schritten. Die Reihenfolge ist wichtig.
  1. Situation klären: Prüfen, ob ein Wechsel gewünscht ist und ausreichend Eigentümer zustimmen. Häufig über Beirat oder informellen Austausch.
  2. Angebote einholen: Vor der Versammlung sollten Vergleichsangebote vorliegen, damit direkt über eine Neubestellung entschieden werden kann.
  3. Eigentümerversammlung vorbereiten: Wechsel als Tagesordnungspunkt ankündigen, inkl. Abberufung, Kündigung, Neubestellung.
  4. Beschluss fassen: Abberufung des bisherigen Verwalters (§ 26 WEG) und Bestellung eines neuen Verwalters, ggf. Abschluss des Vertrags.
  5. Kündigung des Vertrags: Nach dem Beschluss fristgerecht kündigen.
  6. Übergabephase: Übergabe von Unterlagen, Konten, Verträgen, Rücklagenübersicht und laufenden Vorgängen.
  7. Übernahme durch neue Verwaltung: Laufende Betreuung übernehmen und Eigentümer/Dienstleister informieren.
Muss zuerst gekündigt oder abberufen werden?
Zuerst erfolgt die Abberufung durch Beschluss. Die Kündigung betrifft den Vertrag und erfolgt anschließend.
Was passiert mit laufenden Verträgen?
Versorgungsverträge, Wartungsverträge und Versicherungen bleiben bestehen und werden übernommen.
Entsteht eine verwaltungslose Zeit?
Bei geordnetem Ablauf nicht. Die neue Verwaltung beginnt direkt im Anschluss an die alte.

Hinweis

Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Sie beschreibt einen exemplarischen Musterprozess zur Orientierung. Jeder Fall ist individuell und sollte bei Bedarf fachlich geprüft werden.

Fazit

Ein Verwalterwechsel ist kein Risiko, wenn er vorbereitet wird. Der wichtigste Schritt ist eine klare Einschätzung vorab.

Unverbindlich prüfen

Jede Situation ist etwas unterschiedlich. Deshalb empfiehlt sich vorab eine kurze Einschätzung, damit der Wechsel geordnet vorbereitet werden kann.