Hausverwaltung wechseln – ohne Aufwand für die Eigentümer
Wir organisieren Beschluss, Kündigung und Übergabe strukturiert, damit der laufende Betrieb stabil bleibt.
Wechsel unverbindlich prüfenkeine Verpflichtung • klare Einschätzung vorab
Direktantwort
Der Wechsel einer Hausverwaltung ist rechtlich und organisatorisch möglich, erfordert jedoch eine geordnete Vorgehensweise. Die Eigentümergemeinschaft muss zunächst die Abberufung beschließen und anschließend einen neuen Verwalter bestellen (§ 26 WEG). Danach erfolgt die Übergabe der Unterlagen und Konten.
Mit einer strukturierten Vorbereitung lässt sich ein Wechsel durchführen, ohne dass Zahlungen, Abrechnungen oder Reparaturen unterbrochen werden.
Typische Ausgangssituationen
Viele Eigentümergemeinschaften überlegen einen Wechsel, wenn:
- Verwaltung dauerhaft schlecht erreichbar ist
- Beschlüsse nicht umgesetzt werden
- Abrechnungen fehlerhaft oder verspätet sind
- Eigentümerversammlungen problematisch verlaufen
- Kommunikation schwierig geworden ist
- Vertrauen fehlt
Häufig besteht jedoch Unsicherheit: Was passiert während der Übergabe?
Rechtliche Grundlagen
Der Verwalterwechsel erfolgt in drei Schritten:
- Abberufung des bisherigen Verwalters durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft (§ 26 WEG)
- Kündigung des Verwaltervertrags (vertragliche Fristen beachten)
- Bestellung eines neuen Verwalters, danach vollständige Übergabe
Wichtig: Die Verwaltung endet nicht sofort – sie geht geordnet über.
Unser Ablauf
Wir strukturieren den Wechsel so, dass der Alltag weiterläuft.
Vorbereitung
- Prüfung der Situation
- Vorbereitung Beschlussfassung
- Abstimmung mit Beirat
Übergangsphase
- Kommunikation mit alter Verwaltung
- Unterlagenanforderung
- Sicherstellung laufender Zahlungen
Übernahme
- Konten und Verträge übernehmen
- Ansprechpartner festlegen
- Betrieb stabilisieren
Häufige Sorgen – und wie sie gelöst werden
Eigentümer befürchten oft:
- Unterlagen fehlen
- Zahlungen stoppen
- Handwerker arbeiten nicht weiter
- Abrechnung geht verloren
- Chaos bei Mietern
Ein strukturierter Wechsel verhindert genau diese Probleme.
Wann ein Wechsel sinnvoll ist
- keine ordnungsgemäße Verwaltung mehr erfolgt
- Vertrauen dauerhaft fehlt
- Zusammenarbeit nicht mehr funktioniert
- Probleme sich wiederholen
Nicht jede Unzufriedenheit erfordert sofort einen Wechsel — aber manchmal schafft nur ein klarer Neustart Ruhe.
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Wir schauen uns Ihre Situation an und sagen offen, ob ein Wechsel derzeit sinnvoll ist oder nicht. Sie entscheiden anschließend selbst.
Wechsel prüfen lassenWechsel der Mietverwaltung (einzelner Eigentümer)
Hier ist der Ablauf deutlich einfacher, da keine Gemeinschaft beteiligt ist.
Welche Schritte sind notwendig?
- Vertrag prüfen: Laufzeit und Kündigungsfrist des bestehenden Verwaltungsvertrags prüfen.
- Kündigung erklären: Fristgerecht schriftlich kündigen.
- Neue Verwaltung beauftragen: Rechtzeitig vor Vertragsende beauftragen, um nahtlosen Übergang zu sichern.
- Unterlagenübernahme: Mietverträge, Kautionsunterlagen, Abrechnungen, Schriftverkehr, Zahlungsübersichten.
- Information der Mieter: Neue Kontaktdaten und Zahlungsinformationen mitteilen.
Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?
In der Regel nicht, sofern die Kündigungsfrist eingehalten wird.
Kann ich sofort wechseln?
Nur wenn ein Sonderkündigungsrecht vorliegt oder beide Seiten zustimmen. Ansonsten gilt die vertragliche Laufzeit.
Wer informiert die Mieter?
Üblicherweise die neue Verwaltung nach Abstimmung mit dem Eigentümer.
Was passiert mit der Kaution?
Die Kaution bleibt bestehen und wird lediglich dokumentiert übernommen.
FAQ
Weitere FAQsMuss ich die Verwaltung sofort kündigen?
Was passiert mit laufenden Zahlungen?
Wie lange dauert ein Wechsel?
Kann die alte Verwaltung die Übergabe verweigern?
Entstehen doppelte Kosten?
Wie wechselt man eine Hausverwaltung in einer WEG?
- Situation klären: Prüfen, ob ein Wechsel gewünscht ist und ausreichend Eigentümer zustimmen. Häufig über Beirat oder informellen Austausch.
- Angebote einholen: Vor der Versammlung sollten Vergleichsangebote vorliegen, damit direkt über eine Neubestellung entschieden werden kann.
- Eigentümerversammlung vorbereiten: Wechsel als Tagesordnungspunkt ankündigen, inkl. Abberufung, Kündigung, Neubestellung.
- Beschluss fassen: Abberufung des bisherigen Verwalters (§ 26 WEG) und Bestellung eines neuen Verwalters, ggf. Abschluss des Vertrags.
- Kündigung des Vertrags: Nach dem Beschluss fristgerecht kündigen.
- Übergabephase: Übergabe von Unterlagen, Konten, Verträgen, Rücklagenübersicht und laufenden Vorgängen.
- Übernahme durch neue Verwaltung: Laufende Betreuung übernehmen und Eigentümer/Dienstleister informieren.
Muss zuerst gekündigt oder abberufen werden?
Was passiert mit laufenden Verträgen?
Entsteht eine verwaltungslose Zeit?
Hinweis
Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Sie beschreibt einen exemplarischen Musterprozess zur Orientierung. Jeder Fall ist individuell und sollte bei Bedarf fachlich geprüft werden.
Fazit
Ein Verwalterwechsel ist kein Risiko, wenn er vorbereitet wird. Der wichtigste Schritt ist eine klare Einschätzung vorab.
Unverbindlich prüfenJede Situation ist etwas unterschiedlich. Deshalb empfiehlt sich vorab eine kurze Einschätzung, damit der Wechsel geordnet vorbereitet werden kann.