Mieter zahlt nicht – was Vermieter jetzt tun sollten

Die richtigen Schritte entscheiden, ob sich der Vorgang Wochen oder Monate verzögert.

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kurze Ersteinschätzung möglich • kein Verwalterwechsel erforderlich

Direktantwort

Bleibt die Miete aus, dürfen Vermieter nicht einfach abwarten oder eigenständig Druck ausüben. Das Gesetz verlangt eine bestimmte Reihenfolge aus Mahnung, Fristsetzung und ggf. Kündigung (§§ 543, 569 BGB). Bereits kleine Formfehler können dazu führen, dass sich ein Verfahren erheblich verzögert.

Deshalb ist es sinnvoll, die nächsten Schritte vorab zu strukturieren.

Typische Situationen

Viele Vermieter melden sich bei uns mit folgenden Fällen:

  • Mieter zahlt seit einem oder zwei Monaten nicht
  • Teilzahlungen ohne Absprache
  • Ausreden oder Funkstille
  • Jobcenter zahlt nicht mehr
  • Rückstände steigen langsam an
  • Unsicherheit, ob schon gekündigt werden darf
  • Angst vor langem Räumungsverfahren

Das eigentliche Problem ist meist nicht der erste Monat — sondern der falsche Umgang danach.

Rechtliche Grundlagen

Das Mietrecht sieht klare Eskalationsstufen vor:

  1. Zahlungsrückstand entsteht: Noch keine Kündigung möglich, aber Vorbereitung wichtig.
  2. Erheblicher Rückstand (i. d. R. zwei Monatsmieten): Fristlose Kündigung möglich (§ 543 BGB).
  3. Heilungsmöglichkeit des Mieters: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Mieter nachzahlen (§ 569 BGB).
  4. Räumungsklage: Erst danach kann eine Räumung erfolgen.

Fehler in der Reihenfolge führen häufig dazu, dass der gesamte Prozess wieder von vorne beginnt.

Häufige Fehler

In der Praxis entstehen Verzögerungen meist durch:

  • falsche Mahnformulierung
  • zu frühe oder zu späte Kündigung
  • fehlende Dokumentation
  • unklare Forderungsaufstellung
  • falsche Kommunikation mit dem Mieter
  • widersprüchliche Aussagen

Oft gehen dadurch mehrere Monate verloren.

Wie wir unterstützen

Wir helfen zunächst dabei, die Situation zu ordnen:

  • Sachlage einschätzen
  • nächsten sinnvollen Schritt bestimmen
  • Kommunikation vorbereiten
  • weitere Optionen erklären

Ziel ist nicht sofort ein Verfahren, sondern eine sinnvolle Strategie.

Typischer Ablauf

  1. Sie schildern kurz den Fall
  2. Wir geben eine Ersteinschätzung
  3. Sie entscheiden über das weitere Vorgehen

Viele Fälle lassen sich bereits frühzeitig klären, wenn strukturiert vorgegangen wird.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Sie müssen uns keine Unterlagen vorbereiten. Eine kurze Beschreibung reicht für eine erste Orientierung.

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FAQ

Weitere FAQs
Ab wann darf ich kündigen?
In der Regel bei einem erheblichen Zahlungsrückstand. Entscheidend ist die genaue Höhe und Zusammensetzung.
Soll ich vorher mahnen?
Eine strukturierte Vorbereitung ist meist sinnvoll, um spätere Verzögerungen zu vermeiden.
Wie lange dauert eine Räumung?
Das hängt stark davon ab, ob vorher korrekt vorgegangen wurde.
Muss ich sofort einen Anwalt einschalten?
Nicht zwingend. Zunächst sollte geklärt werden, welcher Schritt überhaupt notwendig ist.
Was kostet das?
Die erste Einschätzung dient der Orientierung.
Welche Schritte sollte ich unternehmen, wenn der Mieter nicht zahlt?
Der Ablauf sollte strukturiert erfolgen. Die Reihenfolge ist entscheidend, damit spätere Maßnahmen wirksam bleiben.
  1. Zahlung prüfen: Zunächst sollte geprüft werden, ob tatsächlich ein Rückstand vorliegt (z. B. Teilzahlung, falsche Zuordnung oder verspätete Überweisung).
  2. Kontakt aufnehmen: Oft handelt es sich zunächst um ein Versehen oder kurzfristiges Problem. Eine kurze schriftliche Nachfrage schafft Klarheit und dokumentiert den Vorgang.
  3. Rückstand dokumentieren: Alle offenen Beträge sollten sauber aufgelistet werden (Monat, Betrag, Nebenkostenanteile). Diese Aufstellung wird später benötigt.
  4. Zahlungsaufforderung senden: Der Mieter wird nachweisbar zur Zahlung aufgefordert. Dabei sollten Frist und Betrag eindeutig formuliert sein.
  5. Kündigung prüfen: Erst bei ausreichendem Rückstand kann eine Kündigung zulässig sein. Hier kommt es auf die genaue Höhe und Zusammensetzung der Forderung an.
  6. Weitere Schritte vorbereiten: Bleibt die Zahlung aus, kann anschließend über weitere Maßnahmen entschieden werden.
Muss ich den Mieter zuerst abmahnen?
Eine Abmahnung ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich, kann aber sinnvoll sein, um den Sachverhalt zu klären und spätere Schritte vorzubereiten.
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
In der Regel bei einem erheblichen Zahlungsrückstand. Maßgeblich ist nicht nur die Anzahl der Monate, sondern die Höhe der offenen Forderung im Verhältnis zur Monatsmiete.
Darf ich die Wohnung betreten oder das Schloss austauschen?
Nein. Eigenmächtige Maßnahmen sind unzulässig und können rechtliche Folgen haben. Die Nutzung der Wohnung darf nur auf dem vorgesehenen rechtlichen Weg beendet werden.
Kann der Mieter nach einer Kündigung noch alles rückgängig machen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rückstand nachträglich ausgeglichen werden. Ob und wie sich das auswirkt, hängt vom Einzelfall ab.
Sollte ich sofort einen Anwalt einschalten?
Nicht zwingend. Häufig ist es zunächst sinnvoll, die Situation zu strukturieren und den nächsten sinnvollen Schritt festzulegen.
Wie lange dauert es, bis ein Mieter auszieht?
Das hängt stark davon ab, ob die vorherigen Schritte korrekt durchgeführt wurden. Fehler am Anfang verlängern den Ablauf häufig erheblich.
Was passiert mit weiter auflaufenden Mietschulden?
Der Zahlungsrückstand kann sich während des Verfahrens erhöhen. Deshalb ist eine frühzeitige und strukturierte Vorgehensweise wichtig.

Abschluss

Je früher die richtigen Schritte erfolgen, desto geringer ist meist der Aufwand. Sie entscheiden danach selbst, wie Sie weiter vorgehen möchten.

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